Im Detail
Das BAFA ist im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Zuschussförderung zuständig, während die KfW die Kreditvariante abwickelt. Förderfähig sind Maßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Sonnenschutz), wenn die technischen Mindestanforderungen (z. B. U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K) für Außenwände) eingehalten werden. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (aus der Energieeffizienz-Expertenliste) ist Pflicht.