Im Detail
Die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer basieren auf der Musterbauordnung (MBO), weichen aber im Detail voneinander ab. Für Fassaden sind insbesondere die Brandschutzvorschriften relevant: Ab Gebäudeklasse 4 (Oberkante Fußboden über 7 m) müssen WDVS mit schwerentflammbarem oder nichtbrennbarem Dämmstoff ausgeführt werden. Brandriegel aus Mineralwolle sind bei EPS-WDVS über jedem zweiten Geschoss Pflicht.