Im Detail
Im Bebauungsplan können Gemeinden Gestaltungssatzungen verankern, die festlegen, welche Fassadenmaterialien, Dachformen und Farben zulässig sind. Vor einer Fassadensanierung sollte der B-Plan beim Bauamt eingesehen werden, um sicherzustellen, dass die geplante Farbgebung und Materialwahl zulässig ist. Verstöße gegen den Bebauungsplan können eine Rückbauverfügung nach sich ziehen. Besonders in Altstadtbereichen und Neubaugebieten sind die Gestaltungsvorschriften oft sehr detailliert.