Vorschriften

GEG (Gebäudeenergiegesetz)

"Das zentrale Gesetz zur Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland, seit November 2020 in Kraft. Es legt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz bei Neubau und Sanierung fest."

Im Detail

Das GEG löste die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ab. Bei der Fassadensanierung schreibt das GEG vor, dass bei einer Erneuerung von mehr als 10 % der Fassadenfläche die Mindest-U-Werte eingehalten werden müssen (z. B. 0,24 W/(m²K) für Außenwände). Diese Anforderung gilt als 'bedingte Anforderung' – sie greift erst bei ohnehin geplanter Sanierung.

Synonyme & Verwandte Begriffe

Gebäudeenergiegesetz Energieeinsparverordnung EnEV

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