Fassadensanierung-Preisrechner 2026
Die Kosten einer Fassadensanierung schwanken in Deutschland erheblich - je nach Fläche, Zustand des Untergrunds, Art der Arbeiten und Bundesland. 2026 liegen die Preise zwischen 15 €/m² für eine reine Fassadenreinigung und 220 €/m² für ein vollständiges Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS). Unser kostenloser Rechner liefert Ihnen in weniger als zwei Minuten eine persönliche Preisspanne - ohne Anmeldung, ohne Verpflichtung. Füllen Sie die Felder aus und erhalten Sie eine realistische Kostenschätzung für Ihr Sanierungsprojekt.
Schritt 1 von 3
Fläche und Zustand der Fassade
Ihre persönliche Kostenschätzung
| Position | Schätzung |
|---|---|
| Untergrundvorbereitung | |
| Arbeitslohn + Material | |
| Gerüst | |
| MwSt. (19 %) | |
| Gesamt (brutto) |
Gute Nachricht: Für ein WDVS erhalten Sie in Deutschland eine BAFA-Förderung (BEG EM, bis 20 % Zuschuss) oder einen zinsgünstigen KfW-Kredit (261/262) mit Tilgungszuschuss. Je nach Haushaltsnettoeinkommen und Förderbonus kann Ihr Eigenanteil deutlich sinken - in vielen Fällen um 25 bis 40 %.
* Diese Kostenschätzung ist ein Richtwert und basiert auf deutschen Marktdurchschnitten 2026. Die tatsächlichen Preise können je nach Fachbetrieb, Komplexität der Baustelle und Beschaffenheit des Gebäudes abweichen. Wir empfehlen, mindestens drei Angebote von Meisterbetrieben einzuholen.
Häufige Fragen zu den Kosten der Fassadensanierung
Was kostet eine Fassadensanierung pro m² in Deutschland 2026?
Welche Förderungen gibt es für die Fassadensanierung?
Ist ein Gerüst bei der Fassadensanierung immer nötig?
Wie lange dauert eine Fassadensanierung und wie lange hält sie?
Der Rechner liefert eine Spanne, keine Kalkulation. Wie sich diese Spanne zusammensetzt, welche Sanierungstiefe Ihr Fall überhaupt verlangt und warum ein reiner Anstrich nicht förderfähig ist, steht in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Fassadensanierung: mit der vollständigen Kostentabelle nach Positionen, den regionalen Preisunterschieden und der BAFA-Förderung 2026.
Steht das Gebäude im Wohnungseigentum, ist die Kostenspanne nur die halbe Antwort: Die Fassade ist Gemeinschaftseigentum, und der Farbton entscheidet über das Verfahren. Ein Neuanstrich im bisherigen Farbton gilt als Erhaltung nach § 19 WEG, ein anderer Farbton oder Glanzgrad als bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Beschlossen wird beides mit einfacher Mehrheit, für die Umlage der Kosten auf alle Eigentümer braucht die Farbänderung aber eine doppelt qualifizierte Mehrheit. Wie Sie den Antrag und die Beschlussvorlage vorbereiten, steht in unserem Ratgeber Fassadenfarbe in der WEG abstimmen.
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