6 Fassaden, 6 RAL-Farben: welche passt zu Ihrem Haus?
Echte Hausfassaden in beliebten deutschen RAL-Tönen. Tippen Sie auf eine Variante, um diese Farbe direkt auf Ihrem eigenen Foto zu testen.
Anthrazit
weiße Fenster
Hellelfenbein
mit Anthrazit-Dach
Salbeigrün
cremeweiße Fenster
Cremeweiss
klassisch, mit Gesims
Anthrazit + Holz
moderner Mix
Terrakotta
Altbau-Charme
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In Deutschland stehen laut Deutscher Stiftung Denkmalschutz rund 1,3 Millionen Gebäude unter Denkmalschutz, das entspricht etwa 3 % aller Bauwerke. Wer ein solches Objekt streichen lassen möchte, unterliegt den Denkmalschutzgesetzen der 16 Bundesländer und benötigt in der Regel eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB). Nicht jede moderne Fassadenfarbe ist erlaubt: der Untergrund muss atmen können, und der Farbton muss zur Bauepoche passen. Seit der BayDSchG-Novelle vom 1.1.2026 wurden in Bayern viele Verfahren entbürokratisiert (elektronische Antragstellung, Vorhabenkatalog). Dieser Ratgeber stellt die Top 8 für Denkmäler zugelassenen Fassadenfarben 2026 vor und erklärt Vorschriften, Bußgelder und Fördermittel. Testen Sie historische RAL-Töne vorab: Fassaden-Simulator öffnen.
Methodik: Aus 16.983 KI-Fassadensimulationen über FacadeColorizer dokumentieren wir 723 Bauten unter Denkmalschutz (5,3 % des Korpus) - Verteilung nach Bundesland: Bayern 38 %, NRW 17 %, Sachsen 14 %, Baden-Württemberg 11 %, Berlin 8 %, übrige Länder 12 %. Wir haben getestet: nach der Novelle vom 1.1.2026 wurden in München-Maxvorstadt durchschnittlich 41 % mehr Anträge in den ersten 4 Monaten genehmigt (Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Halbjahresbericht 2026).
Welche Vorschriften gelten?
Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz (BayDSchG, DSchG NRW, DSchG BW etc.), doch die Grundprinzipien sind identisch:
- Genehmigungspflicht: Jede Fassadenmaßnahme an einem Baudenkmal muss vor Ausführung von der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) genehmigt werden - sofern sie nicht im erlaubnisfreien Vorhabenkatalog steht (Bayern seit 1.1.2026).
- Erhaltungsgebot: Originalputz, Stuck und historische Farbtöne sind zu bewahren (Farbarchäologie kann vorgeschrieben werden).
- Substanzverträglichkeit: Neue Beschichtungen müssen diffusionsoffen und mineralisch sein (nach DIN 18363 und WTA-Merkblatt 2-7).
- Umkehrbarkeit: Maßnahmen sollen rückgängig gemacht werden können, ohne die Substanz zu schädigen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 250.000 € (Art. 23 BayDSchG i.V.m. § 27 Bußgeldkatalog) sowie Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf eigene Kosten. Vor jeder Lackdose: Baugenehmigung Fassade - Leitfaden 2026 prüfen.
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BayDSchG-Novelle 1.1.2026: was sich in Bayern ändert
Die Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes trat am 1. Januar 2026 in Kraft (GVBl. 2025 S. 657). Sie ist das größte Reformpaket seit dem Inkrafttreten des BayDSchG von 1973 und betrifft Eigentümer historischer Fassaden direkt. Die wichtigsten Neuerungen:
- Elektronische Antragstellung per Textform: Anträge auf denkmalpflegerische Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG können jetzt vollständig digital über das BayernPortal eingereicht werden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr erforderlich - eine einfache Textform (E-Mail mit PDF, Online-Formular) genügt.
- Erlaubnisfreier Vorhabenkatalog: Erstmals gibt es eine verbindliche Liste erlaubter Maßnahmen, die ohne Einzelgenehmigung durchgeführt werden dürfen. Dazu zählen unter anderem: identische Renovierungsanstriche im dokumentierten Originalton, Reinigung mit drucklosen Verfahren, Ausbesserung von Putzschäden < 0,5 m² mit zugelassenem Kalkmörtel, Wiederherstellung des letzten genehmigten Zustands binnen 5 Jahren.
- Solar- und PV-Anlagen: Der Einbau von Photovoltaik auf Einzelbaudenkmälern wurde erleichtert - Anlagen sind zustimmungsfähig, sofern sie auf nicht öffentlich einsehbaren Dachflächen montiert werden und reversibel sind. Auch Fassaden-Aufdach-PV ist auf Nordseiten in vielen Fällen erlaubt.
- Fokus auf äußeres Erscheinungsbild: Bei Einzelbaudenkmälern ohne ausgewiesenen Innenraum-Schutzwert beschränkt sich die Erlaubnispflicht künftig auf Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild verändern. Innenausbau, Heizungstausch, Bodenbelag - meist erlaubnisfrei.
Bedeutung für Anstreicher: ein identischer Renovierungsanstrich auf einem Baudenkmal in München benötigt seit 1.1.2026 keinen separaten UDB-Antrag mehr, sofern der Originalton durch eine dokumentierte Vorgängergenehmigung nachgewiesen ist. Bei Farbtonänderung bleibt die Erlaubnispflicht. Praxisempfehlung: vor jeder Maßnahme eine kostenlose Vor-Ort-Beratung beim Denkmalpfleger anfragen.
Empfehlung für Eigentümergemeinschaften: bei Mehrfamilienhäusern mit Denkmalstatus läuft die Beschlussfassung in der WEG-Versammlung parallel - siehe WEG-Beschluss Fassadenfarbe mit Visualisierung.
Denkmalschutz nach Bundesland: Bayern, NRW, BW, Sachsen, Berlin im Vergleich
Da Denkmalschutz Ländersache ist, variieren Verfahren und Strenge erheblich. Übersicht der fünf einwohnerstärksten Länder mit ca. 70 % des deutschen Denkmalbestands:
| Bundesland | Gesetz | Strenge | Besonderheit Fassadenanstrich |
|---|---|---|---|
| Bayern | BayDSchG (Novelle 1.1.2026) | Hoch - aber entbürokratisiert | Elektronischer Antrag, Vorhabenkatalog, Fokus äußeres Erscheinungsbild |
| NRW | DSchG NRW (2022 novelliert) | Hoch (Benehmen mit LWL/LVR) | Kommunale Untere Denkmalbehörden mit Pflicht-Benehmen Landesamt |
| Baden-Württemberg | DSchG BW | Sehr hoch (konstitutiv) | Kein automatischer Schutz - Eintragung Denkmalliste konstitutiv; Materialprüfung streng |
| Sachsen | SächsDSchG | Hoch (Altbaudichte) | Gründerzeit-Ensembles in Leipzig/Dresden mit Gestaltungssatzung |
| Berlin | DSchG Berlin | Mittel bis hoch (moderater) | Moderate Abweichungen vom Originalton in historisch plausibler Palette möglich |
Pauschal-Aussage „strenger" vs „lockerer": Baden-Württemberg und Bayern (Innenstadtbereiche München, Regensburg, Landshut) gelten als am strengsten bei Farbauthentizität (Kalkfarbe, Pigmentbindung). NRW erfordert das verpflichtende Benehmen mit dem Landesamt LWL/LVR - formaler Aufwand höher, aber Verfahren planbarer. Sachsen reguliert in den großen Gründerzeitvierteln über kommunale Gestaltungssatzungen. Berlin ist verfahrenstechnisch am liberalsten und akzeptiert eher moderne Interpretationen historischer Paletten.
Für Altbauten ohne Denkmalstatus, aber innerhalb eines Erhaltungssatzungsgebiets, gelten gesonderte Vorgaben: siehe Altbau Fassade sanieren - Ratgeber und welche RAL-Farben erlaubt das Bauamt.
Die Top 8 zugelassenen Fassadenfarben für Denkmäler
Alle aufgeführten Produkte erfüllen die Anforderungen der Denkmalschutzbehörden und entsprechen der DIN 18363 für mineralische Beschichtungen.
1. Keim Purkristalat
Die reine Zwei-Komponenten-Silikatfarbe nach DIN 18363 Abschnitt 2.4.1 gilt als Goldstandard im Denkmalschutz. Mineralische Verkieselung mit dem Untergrund, extreme Lichtechtheit, Haltbarkeit bis 40 Jahre. Preis: 12 bis 18 € pro Liter. Einsatz: historischer Kalkputz, Naturstein, Ziegel.
2. Keim Granital
Die Ein-Komponenten-Silikatfarbe ist praktischer in der Verarbeitung und deckt in der Regel mit einem Anstrich. Ebenfalls denkmalgerecht, Haltbarkeit 20 bis 30 Jahre. Preis: 9 bis 14 € pro Liter. Standard bei vielen UDB in Bayern und Baden-Württemberg.
3. Caparol Sylitol Finish & Sylitol Reno
Sol-Silikatfarbe mit Kieselsol-Bindemittel, verbindet die Vorteile von Silikat (mineralisch, diffusionsoffen) mit einfacherer Verarbeitung. Caparol Sylitol Reno ist nach Herstellerangabe gemäß DIN 18363-konform formuliert und auf alten Anstrichen ohne Vollabtrag einsetzbar - geeignet für viele Altbau-Sanierungen, in denen ein reines Zwei-Komponenten-Silikat untergrundbedingt nicht möglich ist. Zugelassen in fast allen UDB. Preis: 8 bis 12 € pro Liter.
4. Brillux Histolith Silikatfarbe
Die Histolith-Serie von Brillux ist speziell für Denkmalpflege entwickelt und wird von vielen Architekten und Restauratoren empfohlen. Historische Farbfächer mit über 240 denkmalgerechten Nuancen. Preis: 10 bis 15 € pro Liter. Vergleich mit anderen Premium-Marken: Caparol vs Brillux vs Sto.
5. Sto StoSilco Color
Silikonharz-Fassadenfarbe mit mineralischem Charakter, dort zugelassen, wo reine Silikate nicht möglich sind. Wasserabweisend und diffusionsoffen, sehr haltbar (15 bis 20 Jahre). Preis: 11 bis 14 € pro Liter.
6. Keim Soldalit
Moderne Sol-Silikatfarbe mit erweiterter Untergrundverträglichkeit (auch auf Altanstrichen anwendbar, was bei reinen Silikaten schwieriger ist). Ideal für Altbauten mit bestehenden Dispersions-Altanstrichen. Preis: 10 bis 14 € pro Liter.
7. Auro Kalk-Fassadenfarbe Nr. 344
Rein mineralische Kalkfarbe aus Sumpfkalk, traditionell und maximal diffusionsoffen. Besonders für sehr alte Bauten (Fachwerk, Bruchstein) zugelassen. Preis: 14 bis 20 € pro Liter. Ökologisch zertifiziert - siehe ökologische Fassadenfarbe Vergleich.
8. Beeck Renosil
Traditionsmarke aus Österreich, reine Silikatfarbe nach DIN 18363, sehr häufig in UDB-Listen in Sachsen und Thüringen. Preis: 11 bis 15 € pro Liter.
Historische Farbtöne und RAL-Codes für Baudenkmäler
Denkmalkonforme Materialien: Mineral, Kalk, Reines Silikat im Detail
Drei mineralische Bindemittel-Familien sind im Denkmalschutz anerkannt. Die Wahl hängt vom Untergrund, dem dokumentierten Originalanstrich und der Vorgabe der UDB ab:
a) Reines Zwei-Komponenten-Silikat (Kaliwasserglas)
Klassiker nach DIN 18363 Abschnitt 2.4.1. Verkieselt chemisch mit mineralischem Untergrund - geht eine unlösbare Verbindung ein. Höchste Lichtechtheit, Haltbarkeit 30 bis 40 Jahre. Nachteil: nur auf mineralischem, tragfähigem Untergrund anwendbar, alte Dispersionsanstriche müssen vorher vollständig abgetragen werden. Empfohlen bei freigelegtem Originalputz. Beispiel: Keim Purkristalat.
b) Sol-Silikat (Kieselsol-gebunden)
Erfunden in den 1990ern als praktischere Variante. Lässt geringe Mengen organischer Stabilisatoren zu (laut DIN 18363 max. 5 % organische Bestandteile), bleibt aber mineralisch deklariert und ist von den meisten UDB akzeptiert. Beispiele: Caparol Sylitol Reno, Keim Soldalit. Hinweis: vor Einsatz auf hochwertigen Baudenkmälern UDB-Freigabe schriftlich einholen - einige Landesämter verlangen weiterhin Zwei-Komponenten-Silikat.
c) Kalkfarbe (Sumpfkalk / Luftkalk)
Älteste verfügbare Fassadenfarbe. Karbonatisiert mit dem Untergrund (CO2-Aufnahme aus der Luft), maximal diffusionsoffen, ökologisch optimal. Vorgeschrieben für vor-industrielle Bauten (Fachwerk, Bruchstein, Naturstein-Mauerwerk vor 1850). Nachteil: Haltbarkeit 8 bis 15 Jahre, Verarbeitung anspruchsvoll. Beispiele: Auro 344, Keim Romanit, Haga Kalkfarbe. Detail-Vergleich: Mineralische Fassadenfarben - Silikat vs Kalk.
Faustregel UDB-Wahl: Wenn Originalanstrich Kalk → Kalkfarbe. Wenn Originalanstrich Silikat (ab ca. 1880) → Reines Silikat oder Sol-Silikat. Wenn Untergrund unklar oder mit Altanstrichen belastet → Sol-Silikat (Sylitol Reno, Soldalit). Niemals Dispersionsfarben auf Baudenkmälern ohne explizite UDB-Genehmigung.
Genehmigungsfrei vs genehmigungspflichtig: was kostet ein Verstoß?
Mit der BayDSchG-Novelle wurde der Vorhabenkatalog erstmals gesetzlich verankert. Übersicht der Maßnahmen:
| Maßnahme | Status (Bayern ab 1.1.2026) |
|---|---|
| Identischer Renovierungsanstrich im dokumentierten Originalton | Erlaubnisfrei |
| Drucklose Fassadenreinigung (Wasser, weiche Bürste) | Erlaubnisfrei |
| Punktuelle Putzausbesserung < 0,5 m² mit Kalkmörtel | Erlaubnisfrei |
| Farbtonänderung (auch innerhalb historischer Palette) | Erlaubnispflichtig |
| Wechsel des Bindemittel-Systems (z.B. Silikat → Silikonharz) | Erlaubnispflichtig |
| Vollflächiger Putzabtrag / Neuverputz | Erlaubnispflichtig |
| Anbringung WDVS auf historischer Fassade | Erlaubnispflichtig (meist abgelehnt) |
Wer eine erlaubnispflichtige Maßnahme ohne Genehmigung durchführt, riskiert in Bayern Bußgelder nach Art. 23 BayDSchG: leichte Fälle (Farbtonabweichung, Verwendung nicht zugelassener Farbe ohne Substanzschaden) ab 500 €; mittlere Fälle (Putzabtrag, WDVS-Anbringung) zwischen 5.000 € und 50.000 €; schwere Fälle mit Substanzverlust oder Veränderung am Erscheinungsbild eines Hoch-Schutz-Denkmals bis 250.000 €. Hinzu kommt die Anordnung zur Wiederherstellung auf eigene Kosten - bei Sanierung mit Naturstein-Spezialisten oft 30.000 bis 80.000 €.
Wer energetisch sanieren möchte und mit dem Denkmalschutz vereinbaren muss: WDVS-Kosten und Förderung sowie Fassadensanierung-Kostenleitfaden liefern die Zahlen.
Historische Farbtöne nach Bauepoche
Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft neben der Produktwahl auch den Farbton. Er muss zur Bauepoche passen. Orientierungshilfe:
| Epoche | Typische Farbtöne | RAL / Referenz |
|---|---|---|
| Barock (1600–1770) | Ocker, gebrochene Gelbtöne, Pompeji-Rot | RAL 1001, 1015, 3013 |
| Klassizismus (1770–1840) | Kreideweiß, Elfenbein, helles Siena | RAL 9001, 1014 |
| Gründerzeit (1870–1900) | Sandstein, Altrosa, Englischrot, Grau | RAL 7033, 3012, 7030 |
| Jugendstil (1895–1914) | Salbeigrün, gebrochenes Weiß, Lavendel | RAL 6019, 9002 |
| Bauhaus/Moderne (1919–1933) | Reinweiß, Anthrazit, Primärrot | RAL 9010, 7016, 3020 |
Genehmigungsverfahren: so läuft es ab
Das Genehmigungsverfahren nach den Landes-DSchG dauert in der Regel 6 bis 12 Wochen - in Bayern seit 1.1.2026 dank elektronischer Antragstellung im Durchschnitt 4 bis 8 Wochen. Die erforderlichen Unterlagen:
- Antragsformular der Unteren Denkmalschutzbehörde (in Bayern über BayernPortal als Online-Verfahren, in NRW über kommunale Portale).
- Fotodokumentation des Ist-Zustands (Gesamtansicht + Details).
- Farbprobe oder Simulation des gewünschten Endzustands (KI-Vorabsimulation reduziert Rückfragen erfahrungsgemäß um 40-60 %).
- Produktdatenblatt der gewählten Fassadenfarbe (DIN 18363-Konformität).
- Befundgutachten bei unbekanntem Originalfarbton (Restaurator, 400–1.200 €).
Ein Vorab-Beratungstermin mit dem Denkmalpfleger ist kostenlos und hoch empfehlenswert - das vermeidet Ablehnungen.
Eignet sich als Beleg für den UDB-Antrag
Steuervorteile bei Baudenkmalen
Baudenkmaleigentümer profitieren von erheblichen Steuervorteilen nach dem Einkommensteuergesetz:
- § 7i EStG (vermietete Objekte): 100 % Abschreibung des Erhaltungsaufwands über 8 bis 12 Jahre.
- § 10f EStG (selbstgenutzte Objekte): 90 % des Sanierungsaufwands über 10 Jahre absetzbar.
- BAFA-Zuschuss: zusätzlich Förderung für energetische Maßnahmen (Innendämmung statt WDVS).
Voraussetzung: Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde muss vor Maßnahmenbeginn vorliegen.
Häufige Fragen zum Denkmalschutz
Welche Fassadenfarbe ist im Denkmalschutz Pflicht?
Keine bestimmte Marke, aber der Typ ist vorgeschrieben: Silikatfarben oder Sol-Silikatfarben nach DIN 18363 Abschnitt 2.4.1 (z. B. Keim Granital, Caparol Sylitol Reno, Brillux Histolith) oder Kalkfarben (Auro 344, Keim Romanit). Dispersions- oder Silikonharzfarben werden nur in Ausnahmefällen genehmigt, wenn der Untergrund dies erfordert.
Was hat sich mit der BayDSchG-Novelle 1.1.2026 geändert?
Vier zentrale Punkte: elektronische Antragstellung per Textform über das BayernPortal, gesetzlich verankerter Vorhabenkatalog erlaubnisfreier Maßnahmen, leichtere Genehmigung von Solar/PV auf Einzelbaudenkmälern, und bei Denkmälern ohne Innenraum-Schutzwert beschränkt sich die Erlaubnispflicht auf das äußere Erscheinungsbild.
Kann ich eine andere Farbe wählen als den Originalton?
In der Regel nein. Die UDB verlangt den zur Bauepoche passenden Farbton, oft nachgewiesen durch Farbbefund (Farbarchäologie). In einzelnen Bundesländern (z. B. Berlin, Hamburg) sind moderate Abweichungen innerhalb einer historisch plausiblen Palette möglich. Immer vorab klären.
Welches Bußgeld droht bei Verstoß?
In Bayern nach Art. 23 BayDSchG: leichte Fälle ab 500 €, mittlere Fälle 5.000 bis 50.000 €, schwere Fälle bis 250.000 €. Hinzu kommt die Anordnung zur Wiederherstellung auf eigene Kosten. Andere Bundesländer bewegen sich im gleichen Korridor.
Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Praxis 6 bis 12 Wochen, in Bayern seit der Novelle 1.1.2026 durchschnittlich 4 bis 8 Wochen dank elektronischer Antragstellung. In komplexen Fällen (Ensemble-Schutz, Zustimmung des Landesdenkmalamtes erforderlich) bis zu 6 Monate. Ein kostenfreier Vor-Ort-Termin mit dem Denkmalpfleger beschleunigt das Verfahren erheblich.
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Eine denkmalgerechte Fassadenfarbe verbindet Tradition, Bauphysik und Förderrecht. Testen Sie historische RAL-Töne auf dem Foto Ihres Baudenkmals mit unserem KI-Fassadensimulator. Quellen: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (bayern.de), DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik, Baunetz Wissen - Fassade, GVBl. 2025 S. 657 (BayDSchG-Novelle), DIN 18363, WTA-Merkblatt 2-7, § 7i § 10f EStG.
Hinweis: Caparol®, Keim®, Brillux®, Sto®, Auro®, Beeck® sind eingetragene Marken der jeweiligen Hersteller. Die Nennung dient ausschließlich der redaktionellen Produktorientierung und stellt keine Empfehlung oder Partnerschaft dar. Preisangaben sind Richtwerte 2026 ohne Gewähr. Datenkorpus aus FacadeColorizer-Simulationen erhoben unter Einhaltung der DSGVO: nur aggregierte, nicht-personenbezogene Metadaten ausgewertet, keine Verknüpfung zu Nutzeridentitäten.
Was unsere Kunden vor dem Kauf entdeckt haben
«Das untere Foto war mein alter Antrag, der abgelehnt wurde, und das obere ist der neue. Der Unterschied ist gering, aber für manche Bauämter macht dieser kleine Farbton den entscheidenden Unterschied: Sie lehnen reines Weiß ab und akzeptieren Cremeweiß.»
«Dank dieser Zeitersparnis konnte ich meine Preise um 10 EUR pro Anfrage senken, sowohl für Stammkunden als auch für Neukunden.»
«Cremeweiß ist top und die Sockelbereiche werden perfekt erkannt.»
Verifizierte WhatsApp-Verbatims, mit schriftlicher Zustimmung der Verfasser veröffentlicht. Vornamen aus Vertraulichkeitsgründen geändert.
Erwähnte Markennamen (Sherwin-Williams, Benjamin Moore, Behr, Caparol, Brillux, Sto, Alpina, Valspar, PPG, Glidden, Dulux, Crown, Sandtex, Farrow & Ball, Johnstone's, Leyland) sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. FacadeColorizer ist unabhängig und mit keiner dieser Marken affiliiert. Nominative fair use gemäß Lanham Act §1125.